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Ein Grund zur Freude?

Text Thomas Winkelmüller
Ausgabe 12/2017

Sollen gleichgeschlechtliche Paare heiraten dürfen oder soll dies doch Mann und Frau vorbehalten bleiben? Vor kurzem beschloss der Verfassungsgerichtshof die „Ehe für alle“ zu prüfen, um Menschen wie Herbert Pfeffer vielleicht doch den Bund fürs Leben zu erlauben.

Es war eine Hochzeit, wie sie im Bilderbuch steht. Nach dem Standesamt sitzen viele Gäste, darunter Freunde und Familie, im Hof des Schlosses Traismauer. Vor ihnen steht der Pfarrer und segnet zwei Menschen, die sich lieben, untermalt von romantischer Musik. Sie tauschen ihre Eheringe aus und küssen sich. Alle sind glücklich, und wenn jetzt jemand weint, dann aus Freude. Eine Hochzeit eben. Dennoch hat diese Schlagzeilen geschrieben, denn die beiden Eheleute vor dem Altar sind Herbert und Mathias Pfeffer, zwei Männer.
Wegen ihres Geschlechts sind sie seit diesem Tag dennoch nicht verheiratet, sondern „nur“ verpartnert. Das österreichische Rechtssystem erlaubt ihnen nämlich nicht dieselbe gesetzliche Bindung einzugehen, wie sie heterosexuellen Paaren erlaubt ist. Der Unterschied zwischen Eingetragener Partnerschaft und der Ehe ist dabei v. a. formeller Natur. So sieht das auch Herbert Pfeffer, der Bürgermeister von Traismauer. Er ist einer der beiden Männer, die sich damals im örtlichen Schloss das Ja-Wort gegeben haben. Für ihn das Thema „Ehe für alle“ ein klarer Fall: „Es ist ganz wesentlich, dass zwei Menschen, die sich lieben, vor dem Gesetz gleichgestellt sein sollten, ganz, egal welches Geschlecht sie haben.“
Zeit is‘
Gerade in einem modernen Staat wie Österreich, so Pfeffer, solle im 21. Jahrhundert nicht mehr über solche Dinge gestritten werden müssen. Seit dem 1. April finden Eingetragene Partnerschaften, wie auch Ehen, nicht mehr auf der Bezirkshauptmannschaft, sondern auf den Standesämtern statt. Das bedeutet, dass die Verpartnerung nicht mehr bloß ein formaler Akt im Büro zwischen Schreibtisch und Wartebank bleibt, sondern auf Wunsch der Partner auch eine etwas zeremonieller angehauchte Atmosphäre haben kann. Das Standesamt St. Pölten führt bereits seit sieben Jahren Verpartnerungen durch, und zwar „ohne einen Unterschied zwischen den Formen der Bindung zu machen“, versichert Herbert Herzig vom Standesamt. Dieses Jahr haben sich bisher fünf gleichgeschlechtliche Paare das Ja-Wort gegeben, letztes Jahr waren es sieben.
Dennoch: Trotz Anpassung und trotz Vorreiterrollen, Bürgermeister Pfeffer beharrt zusammen mit vielen anderen Homosexuellen auf seiner Sichtweise: „Wenn ich jetzt auf einer Behörde meinen Familienstand angeben muss, ganz gleich ob das auf einem Krankenschein, irgendeinem Protokoll oder sonst wo ist, sollte es nicht den Unterschied geben zwischen Ehe und Eingetragener Partnerschaft.“
Rolling Stones
Für Pfeffer liegen die Steine am Weg zur „Ehe für alle“ nicht bei den Menschen in unserer Gesellschaft. Den wichtigsten Teil habe der Gesetzgeber zu tragen, denn je weniger Barrieren es von dort gebe, umso schneller werde die gleichgeschlechtliche Heirat auch akzeptiert und als „normal“ angesehen. In seinen Augen haben viele Menschen einfach Berührungsängste, viele Gegner der Homo-Ehe würden nicht einmal ein gleichgeschlechtliches Paar kennen. Leuten, die nicht wollen, dass er heiraten darf, bringt er trotzdem Verständnis entgegen: „Ich glaube, dass es noch eine Zeit lang braucht. Ich erinnere mich an meine eigene Jugend zurück, als ich in der Pubertät war. Damals hatte ich ja genauso Freundinnen, bis ich mich selbst gefunden habe, und manche Menschen brauchen eben genauso Zeit, um Homosexuelle zu akzeptieren.“
Das mit dem Akzeptieren ist so eine Sache. Grundsätzlich ist bekannt, dass die katholische Kirche gleichgeschlechtliche Ehen nicht toleriert, Ausnahmen gibt es in gewisser Form trotzdem. In diesem Fall hieß sie Pfarrer Wolfgang Payrich, ein Ordensbruder vom Stift Herzogenburg. Er vollzog die Segnung des Paares im Schloss und schenkte ihm symbolisch für die harte Arbeit auf ihrem Weg ein Kreuz und ein altes Kohlebügeleisen.
Pfeffer hebt das Wort „Segnung“ bei der Geschichte gerne hervor, denn „heute segnet man alles, von Autos über sonst was, warum also nicht zwei Menschen, die für sich Verantwortung übernommen haben?“ Auch die selbstgeschriebenen Fürbitten durften nicht fehlen. Eine quasi kirchliche Hochzeit war für ihn als gläubigen Menschen wichtig, und auch wenn die Kirche mit seiner Entscheidung nicht ganz einverstanden ist, sieht er es doch anders: „Also der Gott, an den ich glaube, hat sicher nichts dagegen, wenn ich die Person, die ich nun mal liebe, heirate. Es muss für alle Menschen möglich sein, sich unter denselben Rahmenbedingungen das Ja-Wort zu geben.“
Realitätsverweigerung
Ob das auch rechtlich bald möglich ist, prüft jetzt der Verfassungsgerichtshof. Anwalt Helmut Graupner vom Rechtskomitee Lambda für Schwule, Lesben und Transgender rechnet noch im Dezember mit einem positiven Beschluss in Sachen „Ehe für alle“. Damit könnten schon Anfang 2018 die ersten Paare eine gleichgestellte Bindung, sprich Ehe, eingehen. Die „Realitätsverweigerung“ der ÖVP in Sachen Öffnung der Ehe für alle werde diesem Erkenntnis nach Bürgermeister Pfeffers Glauben nicht im Weg stehen, zumindest hofft er das.
Völlig unbeteiligt an der möglichen Veränderung waren Pfeffer und sein Mann wohl nicht. Ihre Hochzeit hat medial Wellen geschlagen, mehr als sie sich vorgestellt haben. Ob ihn das eigentlich stört, dieser Hype? „Teils, teils. Ich versuche mein Privatleben so privat wie möglich zu halten, wie das halt als Kommunalpolitiker gelingen kann. Man ist ja doch immer im direkten Kontakt mit den Menschen.“
Ursprünglich war heiraten für ihn ja eher in weiter Ferne. Im Thailand-Urlaub letzten Jahres habe sich das dann aber schlagartig geändert: „Mathias hat am Strand bei einem Candlelightdinner die Initiative ergriffen und mich gefragt, ob wir nicht heiraten wollen.“ Jetzt, fast ein halbes Jahr verheiratet, feiern Herbert und Mathias ihr achtjähriges Jubiläum und warten auf die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes: „Viele Länder sind uns schon lange einen Schritt voraus – da sollten wir nicht hinten nach hinken. Ich gehe davon aus, dass das Erkenntnis vom Verfassungsgerichtshof in eine positive Richtung gehen wird!“
UNTERSCHIED ZWISCHEN EINER EHE UND DER EINGETRAGENEN PARTNERSCHAFT
Es gibt einige wenige Verschiedenheiten zwischen den beiden Beziehungstypen, wobei die Eingetragene Partnerschaft schlicht als etwas lockerere Bindung bezeichnet werden kann. Das liegt zum Beispiel an der drei Jahre kürzeren Frist, nach der eine Eingetragene Partnerschaft wegen unheilbarer Zerrüttung einseitig aufgelöst werden kann, der fehlenden Pflicht zur  Treue, oder den geringeren Unterhaltspflichten nach der „Scheidung”. Der Unterschied in der Benennung selbst ist der größte Streitpunkt zwischen Befürwortern und Gegnern der sogenannten „Ehe für alle“.